Regine Rieger
Liebe Eltern, liebe Angehörige!

In Vorbereitung einer Vorstellung Ihres Kindes in unserer Sprechstunde möchten wir Sie über unsere Arbeitsweise informieren. Da die Behandlung bei uns sehr zeitaufwendig ist, arbeiten wir grundsätzlich nach Bestellsystem.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Anmeldung für eine Erstvorstellung direkt in der Praxis, telefonisch oder über einen Kontakt auf der Homepage der Praxis vorzunehmen. Voraussetzung für die Vergabe eines Termins zur Erstvorstellung ist der Eingang des von Ihnen ausgefüllten Elternfragebogens. Die Terminvergabe wird mit Ihnen in der Regel telefonisch vorgenommen. Leider können wir Wartezeiten bis zu den Terminen meist nicht vermeiden, bemühen uns aber, diese bis zur Vorstellung so kurz wie möglich zu halten.

Andererseits sind wir auf eine möglichst genaue Einhaltung der Termine angewiesen. Sagen Sie deshalb Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig (mindestens 2 Tage vorher) ab, damit wir andere Patienten dafür einbestellen können. Ersttermine finden ausschließlich am Vormittag statt. Wenn Sie es einrichten können, sollten beide Eltern das Kind zur Erstvorstellung begleiten. Bitte richten Sie sich auf eine Termindauer von ca. 60 Minuten ein.

Die Behandlungskosten der von uns angebotenen Leistungen übernimmt die Krankenkasse. Über Ausnahmen werden Sie vorab von uns beraten.


Zum ersten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Chipkarte des Kindes
falls vorhanden Überweisungsschein (nicht Pflicht)
gegebenenfalls vorhandene Vorbefunde
U-Heft (bei Kindern bis 12 Jahre)
gegebenenfalls bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem
Sorgerecht Einverständniserklärung des anderen Elternteils
Schulzeugnisse der letzten beiden Halbjahre (gern in Kopie)

Das erste Gespräch findet mit der Ärztin statt und Sie werden zu den aufgetretenen Problemen Ihres Kindes und ggf. auch Ihr Kind selbst befragt. Am Ende dieses Gesprächs entscheiden wir, welche weiteren diagnostischen Gespräche und Untersuchungen notwendig sind. Diese Untersuchungen und Tests werden an weiteren Terminen unter Einbeziehung der anderen in der Praxis tätigen Therapeutinnen durchgeführt. Erst nach Auswertung aller diagnostischer Sitzungen in unserem Praxisteam werden wir mit Ihnen und ggf. Ihrem Kind besprechen, welche therapeutischen Möglichkeiten am besten helfen können.

Diese können sowohl in unserer Praxis stattfinden, aber auch Überweisungen zu spezifischen Angeboten außerhalb der Praxis betreffen, z.B. bei Kinderärzten, Logopäden, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Lerntherapeuten, Profis in Kliniken und Beratungsstellen.
Ebenso kann eine enge Zusammenarbeit mit den betreffenden Kindergärten, Schulen und/oder anderen Einrichtungen bzw. Ämtern im Interesse Ihres Kindes notwendig sein. Dafür ist in jedem Fall Ihr Einverständnis und eine uns erteilte Schweigepflichtsentbindung diesen Institutionen gegenüber erforderlich.

Nach der aktuellen Rechtssprechung setzt die kinderpsychiatrische Behandlung das Einverständnis beider sorgeberechtigten Eltern voraus. Bitte vergewissern Sie sich schon vor dem Erstgespräch in unserer Praxis, ob der getrennt lebende sorgeberechtigte Elternteil mit der geplanten Behandlung Ihres Kindes einverstanden ist und bringen Sie dessen schriftliche Einverständniserklärung mit (genügt formlos). Sollte der andere Elternteil mit der geplanten Behandlung nicht einverstanden sein und möchten Sie dennoch Ihr Kind bei uns vorstellen, werden wir Sie im Erstgespräch über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten informieren.
In diesem Fall erscheinen Sie zunächst ohne Ihr Kind.

Bei akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Praxis oder direkt an die lokal zuständige kinderpsychiatrische Klinik.


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